Gießen, 05.Feb. 2012
 
Garantie NSA Tuning 2



Diese Garantie kann für alle Fahrzeuge abgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt des Tunings nicht älter als 2 Jahre sind und eine Laufleistung von maximal 100.000 km haben.

Im Schadensfall deckt die Garantie neben den Reparaturkosten auch notwendige Abschlepp- und Übernachtungskosten des Kunden sowie die Kosten für einen Leihwagen!
Die Höchstentschädigung je Schadensfall beträgt 2580,- Euro bzw. 6450,- Euro bei Motorschäden.
Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 10 % (mindestens 97,- Euro) für den Kunden.

Die Kosten für die NSA Tuning 2 betragen 120,- Euro für eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Tunings.

HIER sehen Sie, welche Schäden durch die Garantie gedeckt sind.

 
 
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